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   OLG Hamm, 21.10.2008 - I-15 Wx 140/08   

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OLG Hamm, 21.10.2008 - I-15 Wx 140/08 (https://dejure.org/2008,1966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.10.2008 - I-15 Wx 140/08 (https://dejure.org/2008,1966)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Oktober 2008 - I-15 Wx 140/08 (https://dejure.org/2008,1966)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines Sondernutzungsrechts; Entstehung und Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Notwendigkeit der hinreichenden Konkretisierung des durch den teilenden Alleineigentümer zugwiesenen Sondernutzungsrechts in der Teilungserklärung

  • Judicialis

    WEG § 15; ; BGB § 892

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15; BGB § 892
    Entstehung und Eintragung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch

  • rechtsportal.de

    WEG § 15; BGB § 892
    Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs eines Sondernutzungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutgläubiger Erwerb eines Sondernutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutgläubiger Erwerb von WEG-Sondernutzungsrechten ist möglich! (IMR 2009, 166)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2009, 383
  • FGPrax 2009, 57
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 08.11.1985 - BReg. 2 Z 119/84

    Eintragung eines Sondernutzungsrechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Das Sondernutzungsrecht hat zwei Komponenten: Dem Wohnungseigentümer einer bestimmten Wohnung wird (positiv) die Befugnis zum Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums eingeräumt, alle übrigen Wohnungseigentümer werden (negativ) von der ihnen als Miteigentümern zustehenden Befugnis zum Mitgebrauch ausgeschlossen (vgl. Senat a.a.O., BayObLGZ 1985, 378).

    Das Ereignis, mit dessen Eintritt der Ausschluss wirksam sein soll, ist die Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers (vgl. BayObLGZ 1985, 378, 381).

  • BayObLG, 24.10.1989 - BReg. 2 Z 115/89

    Zuordnung von Sondernutzungsrechten ohne Zustimmung der dinglich Berechtigten an

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer eine nach § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden wird, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teiles des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (Senat FGPrax 1998, 49 = NZM 1998, 673; BayObLG Rpfleger 1990, 63).

    Deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechtes im Grundbuch entbehrlich (vgl. Senat a.a.O.; BayObLG a.a.O. und Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).

  • BayObLG, 30.06.1989 - BReg. 2 Z 47/89

    Nachträgliche Begründung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Die Frage, ob der Schutz des guten Glaubens sich beim rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Wohnungseigentums auch auf Bestand und Umfang eines Sondernutzungsrechts erstreckt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, in der Literatur aber umstritten (BayObLG DNotZ 1990, 381 = WuM 1989, 538; OLG Frankfurt FGPrax 1997, 214; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35 = NJW-RR 1986, 318; Bärmann/Wenzel, WEG, § 10 Rn 115, 127 f.; Bauer/von Oefele/Budde, a.a.O., § 71 Rn 45, jeweils m.w.N. zur Literatur).
  • OLG Stuttgart, 04.12.1985 - 8 W 481/84

    Klage auf Feststellung eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrecht ;

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Die Frage, ob der Schutz des guten Glaubens sich beim rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Wohnungseigentums auch auf Bestand und Umfang eines Sondernutzungsrechts erstreckt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, in der Literatur aber umstritten (BayObLG DNotZ 1990, 381 = WuM 1989, 538; OLG Frankfurt FGPrax 1997, 214; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35 = NJW-RR 1986, 318; Bärmann/Wenzel, WEG, § 10 Rn 115, 127 f.; Bauer/von Oefele/Budde, a.a.O., § 71 Rn 45, jeweils m.w.N. zur Literatur).
  • OLG Hamm, 29.03.1993 - 15 W 391/92

    Guter Glaube des Wohnungsgrundbuchs; Rechtsfolgen der unterlassenen Übernahme der

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Der Senat, der die Anwendbarkeit des materiellen Grundstücksrechts im Fall einer zu Unrecht erfolgten Löschung einer gem. § 10 Abs. 2 WEG im Grundbuch eingetragenen Vereinbarung bereits bejaht hat (OLGZ 1994, 1 = NJW-RR 1993, 1295) folgt dieser Rechtsprechung auch für die hier gegebene Konstellation eines zu Unrecht im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts.
  • OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97

    Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Das Landgericht ist ohne Rechtsfehler und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats davon ausgegangen, dass unter dem Sondernutzungsrecht für einen Wohnungs- oder Teileigentümer eine nach § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG vereinbarte Nutzungsregelung verstanden wird, die einem bestimmten Wohnungseigentümer hinsichtlich eines Teiles des gemeinschaftlichen Eigentums das ausschließliche Recht zum Gebrauch einräumt, den anderen Wohnungseigentümern also insoweit ihr Recht zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach § 13 Abs. 2 Satz 1 WEG nimmt (Senat FGPrax 1998, 49 = NZM 1998, 673; BayObLG Rpfleger 1990, 63).
  • BayObLG, 18.07.1986 - BReg. 2 Z 60/86

    Wirkung der Eintragung eines nicht entstandenen Erbbaurechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Die Einschränkung des § 71 Abs. 2 S. 1 GBO für Beschwerden gegen eine Eintragung greift hier nicht, weil diese Beschränkung nach allgemeiner Meinung nur Eintragungen betrifft, die unter dem Schutz öffentlichen Glaubens des Grundbuchs stehen, Amtswidersprüche einen gutgläubigen Erwerb aber nicht vermitteln, sondern nur verhindern können (BayObLGZ 1986, 294 = Rpfleger 1986, 471; Bauer/von Oefele/Budde, GBO, 2. Aufl., § 71 Rn 35 und 46).
  • BayObLG, 05.12.1985 - BReg. 2 Z 115/85

    Feststellung des gutgläubigen lastenfreier Erwerbs

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    In rechtlicher Hinsicht ist anzumerken, dass die Vermutungswirkung des § 892 BGB auch im Rahmen des Amtswiderspruchsverfahrens für den Erwerber streitet und von der Gutgläubigkeit auszugehen ist, sofern nicht Bösgläubigkeit im Sinne des BGB § 892 mit Sicherheit feststeht (BayObLG NJW-RR 1986, 380 = DNotZ 1986, 357f).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87

    Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechtes im Grundbuch entbehrlich (vgl. Senat a.a.O.; BayObLG a.a.O. und Rpfleger 1990, 63; OLG Düsseldorf Rpfleger 1988, 63).
  • OLG Frankfurt, 18.04.1997 - 20 W 105/96

    Redlicher Erwerb nach Änderung der Teilungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 21.10.2008 - 15 Wx 140/08
    Die Frage, ob der Schutz des guten Glaubens sich beim rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Wohnungseigentums auch auf Bestand und Umfang eines Sondernutzungsrechts erstreckt, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, in der Literatur aber umstritten (BayObLG DNotZ 1990, 381 = WuM 1989, 538; OLG Frankfurt FGPrax 1997, 214; OLG Stuttgart OLGZ 1986, 35 = NJW-RR 1986, 318; Bärmann/Wenzel, WEG, § 10 Rn 115, 127 f.; Bauer/von Oefele/Budde, a.a.O., § 71 Rn 45, jeweils m.w.N. zur Literatur).
  • BayObLG, 31.07.1980 - BReg. 2 Z 50/80

    Zur Eintragung von Sondernutzungsrechten

  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 78/16

    Wohnungseigentum: Änderung der in der Teilungserklärung zum Inhalt des

    Nach heute im Wesentlichen unbestrittener Ansicht erstreckt sich der Schutz des guten Glaubens beim Erwerb eines Wohnungseigentums auch auf Bestand und Umfang eines im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts, das gemäß § 8 WEG durch den aufteilenden Eigentümer begründet worden ist (BayObLG, DNotZ 1990, 381, 382 f.; OLG Hamm, OLGR 2009, 130, 131 f. und NJW-RR 1993, 1295, 1297; Suilmann in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 13 Rn. 127; Hügel/Elzer, WEG, § 13 Rn. 66; Jennißen/Schultzky, WEG, 5. Aufl., § 13 Rn. 108; Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 10 Rn. 347 und § 15 Rn. 292 f.; anders offenbar Weitnauer, DNotZ 1990, 385, 392 und Demharter, DNotZ 1991, 28, 29 für auf Grund einer Öffnungsklausel durch Beschluss begründete Sondernutzungsrechte).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10

    Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Errichtung und Unterhaltung einer

    Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2 , Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57 ; BayObLG, RPfleger 1990, 63; Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).

    Hierzu zählt auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten (so explizit Pick, WEG , 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 9; zur Begründung von Sondernutzungsrechten durch Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 WEG auch OLG Hamm, FGPrax 2009, 57 ; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 161 ; BayObLG, …

  • OLG Hamm, 12.06.2012 - 15 Wx 99/11

    Wirksamkeit der Begründung eines Sondernutzungsrechts durch den teilenden

    Nach der Rechtsprechung des Senats (FGPrax 2009, 57 = DNotZ 2009, 383) erstreckt sich der Schutz des guten Glaubens beim rechtsgeschäftlichen Erwerb eines Wohnungseigentums auch auf den Bestand und Umfang eines zu Unrecht im Grundbuch eingetragenen Sondernutzungsrechts, so dass - die Unrichtigkeit der Eintragung des Sondernutzungsrechts unterstellt - für die Eintragung eines diesbezüglichen Amtswiderspruchs Veranlassung bestehen kann.

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich der teilende Eigentümer die Zuordnung von Sondernutzungsrechten auch in der Weise vorbehalten kann, dass die übrigen Wohnungseigentümer bereits in der Teilungserklärung aufschiebend bedingt (§ 158 Abs. 1 BGB) durch die Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers vom Mitgebrauch eines Teils des gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen werden (negative Komponente); diese Regelung, die auch durch Bezugnahme im Grundbuch eingetragen werden kann und damit dinglicher Inhalt der Wohnungs- und Teileigentumsrechte wird, bewirkt, dass die Wohnungseigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind; ihr Sondereigentum wird durch die (positive) Begründung des Sondernutzungsrechts zugunsten des Begünstigten nicht mehr (zusätzlich) verändert; deshalb ist die Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer der Wohnanlage sowie der Grundpfandgläubiger in diesem Fall bei der Eintragung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch entbehrlich (BGH, Beschluss vom 20.01.2012, V ZR 125/11, veröffentlicht bei juris; Senat FGPrax 1998, 49; Senat FGPrax 2009, 57 = DNotZ 2009, 383; BayObLG …

    Das Landgericht hat die oben wiedergegebene, am 13.07.1998 durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung und damit auf die Teilungserklärung im Grundbuch eingetragene Zuordnungsregelung zu Recht im Sinne dieser Bedingungslösung ausgelegt (vgl. auch Senat FGPrax 2009, 57 = DNotZ 2009, 383 und OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 1491).

  • OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 20 W 70/15

    Gestreckte Begründung von Sondernutzungsrechten

    Die Beschwerde des Antragstellers ist gemäß §§ 71 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. 53 GBO als beschränkte Beschwerde statthaft, da sich an die beanstandeten Eintragungen (abstrakt) gutgläubiger Erwerb anschließen kann (Oberlandesgericht Hamm ZWE 2009, 169=DNotZ 2009, 383 [OLG Hamm 21.10.2008 - I -15 Wx 140/08] ; Palandt/Bassenge: WEG, 75. Aufl., § 13, Rdnr. 12).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10

    Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!

    Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; BayObLG, RPfleger 1990, 63; Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).

    Hierzu zählt auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten (so explizit Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 9; zur Begründung von Sondernutzungsrechten durch Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 WEG auch OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 161; BayObLG, …

  • OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16

    Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden

    Nr. 29 in § 1 Ziff. 1. Das Bestimmtheitserfordernis des Sachen- und Grundbuchrechts gilt auch für das als Inhalt des Sondereigentums nach § 10 Abs. 3 WEG in das Grundbuch einzutragende Sondernutzungsrecht (BGH, NJW-RR 2012, S. 711 f.; OLG München, NJW-RR -, S. 1483 f.; OLG Hamm, DNotZ 2009, S. 383 ff.; Grziwotz in: Erman BGB, 14. Auflage, § 15 WEG Rn. 9).
  • OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10

    Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!

    Werden Sondernutzungsrechte nicht schon in der Teilungserklärung oder der in ihr enthaltenen Gemeinschaftsordnung festgelegt, können sie nachträglich durch eine allstimmige Vereinbarung der Eigentümer gemäß §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 2, Abs. 3 WEG eingeräumt werden (OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; BayObLG, RPfleger 1990, 63; Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 26).

    Hierzu zählt auch die Einräumung von Sondernutzungsrechten (so explizit Pick, WEG, 18. Aufl. 2007, § 15 Rdn. 9; zur Begründung von Sondernutzungsrechten durch Vereinbarung nach § 15 Abs. 1 WEG auch OLG Hamm, FGPrax 2009, 57; OLG Zweibrücken, FGPrax 2007, 161; BayObLG, …

  • OLG Zweibrücken, 05.11.2012 - 3 W 127/12

    Grundbuchverfahren: Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs wegen

    Dabei kann dahinstehen, ob der gutgläubige Erwerb eines Sondernutzungsrechts aus Rechtsgründen überhaupt möglich ist (bejahend OLG Hamm, FGPrax 2009, 57 m.w.N. auch zu der in der Literatur teilweise vertretenen Gegenauffassung).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.06.2009 - 14 S 1895/09

    Gutgläubiger Erwerb von eingetragenen Sondernutzungsrechten

    Die überwiegende Ansicht nimmt eine solche Möglichkeit an (OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 318; BayObLG DNotZ 1990, 381; OLG Hamm DNotZ 2009, 383; Wenzel, in: Bärmann § 10 Rn. 128; Kreuzer, in: Staudinger, BGB, [Neubearbeitung 2005], WEG, § 10 Rn. 67; Schultzky, in: NK-BGB, 2.A., WEG § 13 Rn. 26; Hügel, in: Hügel/Scheel, RechtsHdb WE, 2.A., Teil 6 Rn. 53; Schmidt, ZWE 2009, 172); teils wird sie auch bezweifelt (Palandt/Bassenge, WEG § 10, Rn. 11) oder ausdrücklich verneint (LG Köln MDR 2002, 1186; Lüke, in: Weitnauer, WEG, 9.A. § 15 Rn. 35; Grziwotz, in: Ermann, BGB, 12.A., WEG § 15 Rn. 8; Elzer, in: Riecke/Schmidt, FAKomm WEG, 2.A., § 10 Rn. 316; Weitnauer, DNotZ 1990, 385, [390 f.]).
  • OLG München, 27.04.2011 - 34 Wx 149/10

    Wohnungseigentum: Nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten an

    19 a) Die Befugnis, nachträglich Sondernutzungsrechte an den bezeichneten Kellerräumen zugunsten einzelner Sondereigentumseinheiten zuzuordnen (siehe etwa OLG Hamm FGPrax 2009, 57/58; Rapp in Beck'sches Notar-Handbuch 5. Aufl. Rn. 62a), ist den Beteiligten zu 2 und 3 in der Teilungserklärung (§ 8 WEG) eingeräumt.
  • OLG Frankfurt, 18.03.2010 - 20 W 360/09

    Kein Rechtsschein bei sich widersprechenden Eintragungen im Grundbuch

  • OLG München, 17.05.2011 - 34 Wx 6/11

    Wohnungsgrundbuchverfahren: Nachträgliche Zuordnung von Sondernutzungsrechten an

  • LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2009 - 14 S 1895/09

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Feststellungsklage gegen einen Verband als

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